Wir stellen uns vor
Wir stellen uns vor
Wenn Sie als Unternehmen Interesse daran haben uns zu unterstützen, gibt es die Möglichkeit der Unterstützung der jährlichen Absolventenfeier des Insituts für Journalistik und Kommunikationsforschung. Diese Feier, das IJK-Forum findet jährlich im Herbst bzw. Winter statt.
Falls auch Sie Interesse an einer Unterstützung des nächsten IJK-Forums haben, kontaktieren Sie uns hier.
KommunikationsKultur e.V. kann jährlich Projektfördermittel zur Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre am Institut für Journalistik und Kommunikationsforschung der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover vergeben.
Die Projektfördermittel teilen sich auf in:
Unterstützung der Organisation/Ausrichtung von Tagungen und Kongressen
Unterstützung von studentischen Vorträgen auf wissenschaftlichen Tagungen
Unterstützung von studentischen Initiativen
Seminarförderung
Für einen Förderung durch den KKeV muss ein Antrag an den Vorstand gestellt werden. Der Antrag kann am besten per E-Mail an info@kkev.org eingereicht werden. Nachfolgend findet sich das Formular für den Förderantrag, der vollständig auszufüllen ist. Der KKeV behält sich vor unvollständig ausgefüllte Formulare nicht weiter zu bearbeiten.
Nach Ablauf der Förderperiode ist binnen 14 Tagen ein Förderbericht abzugeben. Der Bericht kann am besten per E-Mail an info@kkev.org eingereicht werden. Nachfolgend findet sich das Formular für den Förderbericht, der vollständig auszufüllen ist und dem sämtliche Informationen über die Förderungen nebst Bildmaterialien anzugeben sind.
KommunikationsKultur e.V. ist seit Ende 1998 durchgehend wegen der Förderung von Berufsbildung (Nr. 5 der Anlage 7 EStR) als gemeinnützig anerkannt.
Finanzielle Spenden bzw. der Gegenwert von Sachspenden an KommunikationsKultur e.V. sind bis zur Höhe von insgesamt 5 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuer abzugsfähig (§ 10b EStG).
Für Spenden von Unternehmen gibt es eine alternative Grenze von 2 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben (§ 10b EStG).
An KommunikationsKultur e.V. gezahlte Mitgliedsbeiträge sind gemäß § 10b EstG und §9 Nr. 3 KStG ebenfalls abziehbar.
Wir verschicken die Spendenquittungen unmittelbar nach Eingang der Spenden. Spendenbescheinigungen für die Mitgliedsbeiträge werden einmal jährlich versendet.
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