Der KommunikationsKultur e.V.
Der KommunikationsKultur e.V.
1. Vorstand
2. Vorstand
Schatzmeister
Als oberstes Organ der Willensbildung kommt der Mitgliederversammlung (MV) eine besondere Bedeutung innerhalb des KommunikationsKultur e.V. zu. Sie legt die Richtlinien für die Tätigkeit des Vereins fest und behandelt grundsätzliche Fragen und Angelegenheiten von KKeV.
Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehören:
(vgl. Auszug dazu auch §8 der Vereinssatzung)
Die in diesem Plenum diskutierten und verabschiedeten Dinge sind von höchster Bedeutung für die Arbeit des Vereins. Zum einen präsentiert der Vorstand hier den Vereinsmitgliedern den aktuellen Stand seiner Arbeit und legt Rechenschaft über sein Handeln ab. Zum anderen werden zukünftige Projekte und „nächste Schritte“ vorgestellt, über die dann im Plenum diskutiert werden kann. Die Mitgliederversammlung kann auch gezielte Arbeitsaufträge an den Vorstand stellen. Die Entschlüsse der Mitgliederversammlung stellen somit die Legitimation und die Arbeitsgrundlage des Vereins und seines Vorstands dar. In der Regel kommt die Mitgliederversammlung ein- bis zweimal im Jahr zusammen, wobei darauf geachtet wird, dass die Termine möglichst so gelegt werden, dass sie sich mit dem Besuch weiterer IJK-Veranstaltungen (z.B. IJK-Forum) verbinden lassen und so möglichst viele Vereinsmitglieder die Chance und einen zusätzlichen Anreiz haben, persönlich an der MV teilzunehmen. Die Mitgliederversammlung von KommunikationsKultur e.V. ist öffentlich, das heißt jede(r) Interessierte kann an ihnen teilnehmen. Ein Stimmrecht besitzen jedoch nur Vereinsmitglieder. Die Teilnahme an Abstimmungen ist nur durch persönliche Anwesenheit möglich. Zwar ist eine Stimmrechtsübertragung für Beschlussfassungen nicht explizit in der Satzung ausgeschlossen, die Mitgliederversammlung hat aber einen entsprechenden Entschluss gefasst.
Eine exakte Definition der Zusammensetzung, Aufgaben und Funktionen der Mitgliederversammlung ist § 8 der Vereinssatzung zu entnehmen.
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