Der KommunikationsKultur e.V.

Vereinsorgane

Vereinsorgane

Seit 1994 unterstützt KommunikationsKultur e.V. (KKeV) als gemeinnütziger Förderverein Wissenschaft, Forschung und Bildung am Institut für Journalistik und Kommunikationsforschung (IJK) in Hannover. Im Mittelpunkt der Förderung stehen der Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis, die Ausbildung am Institut und dessen internationale Orientierung. Die zentrale Idee des Vereins besteht dabei im Networking und dem gemeinsamen Engagement heutiger und ehemaliger Studierenden für ihr Institut. Durch Mitgliedsbeiträge und Spenden sowie das Engagement seiner Mitglieder wird diese Vereinsidee umgesetzt und das Netzwerk kontinuierlich ausgebaut.Die Förderung des IJKs als Institution umfasst z.B. Lehrveranstaltungen, um das Lehrangebot durch Erfahrungen von Referenten aus der Praxis ergänzen zu können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Unterstützung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben am IJK und deren Publikation. Auch werden studentische Projekte gefördert mit dem Ziel, Teamfähigkeit und Praxisbezug zu verstärken.

Vorstandsmitglieder

Aisha Gaisreiter

1. Vorstand

Julius Meyer-Rohen

2. Vorstand

Theo Granzin

Schatzmeister

Das Kuratorium

Das Kuratorium unterstützt den Vereinsvorstand als beratendes Gremium bei der Vereinsführung (beispielsweise bei der Ausgestaltung des Vereinsprogramms). Im Sinne eines gegenseitigen Austauschs wird der Kuratoriumssprecher zu den Vorstandsitzungen eingeladen und nimmt an ihnen mit beratender Stimme teil. Umgekehrt nimmt mindestens ein Vorstandsmitglied an den jeweiligen Kuratoriumssitzungen teil. Die erarbeiteten Ergebnisse werden jeweils der Mitgliederversammlung präsentiert. Weitere Einzelheiten zur Arbeitsweise um dem Selbstverständnis des Kuratoriums sind in der Geschäftsordnung des Kuratoriums sowie in der Vereinssatzung (§12) festgehalten. Das sechsköpfige Kuratorium wird auf Vorschlag des Vorstands von der Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von je vieren Jahren gewählt. Dabei setzt sich das Kuratorium vorzugsweise aus Ehemaligen zusammen, um Ideen und Ansprüche der Ehemaligen möglichst in institutionalisierter Form an den Vorstand herantragen können. Da die Arbeitsfähigkeit des Gremiums Vorrang gegenüber seiner darüber hinaus repräsentativen Funktion haben sollte, zeichnen sich alle Kuratoriumsmitglieder auch durch eine besondere Erfahrung und eine große Verbundenheit mit dem IJK aus.

Die Mitgliederversammlung

Die Mitglieder-versammlung

Als oberstes Organ der Willensbildung kommt der Mitgliederversammlung (MV) eine besondere Bedeutung innerhalb des KommunikationsKultur e.V. zu. Sie legt die Richtlinien für die Tätigkeit des Vereins fest und behandelt grundsätzliche Fragen und Angelegenheiten von KKeV.

Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehören:

  • die Wahl des Vorstandes, der Kassenprüfer/-innen sowie der Kuratoriums-Mitglieder
  • Genehmigung des Haushaltsplans,
  • Kontrolle und Entlastung des Vorstands sowie
  • Beschlussfassungen über
  • die vom Vorstand vorgeschlagene Höhe der Mitgliedsbeiträge,
  • Satzungsänderungen,
  • die Auflösung des Vereins.

(vgl. Auszug dazu auch §8 der Vereinssatzung)

Die in diesem Plenum diskutierten und verabschiedeten Dinge sind von höchster Bedeutung für die Arbeit des Vereins. Zum einen präsentiert der Vorstand hier den Vereinsmitgliedern den aktuellen Stand seiner Arbeit und legt Rechenschaft über sein Handeln ab. Zum anderen werden zukünftige Projekte und „nächste Schritte“ vorgestellt, über die dann im Plenum diskutiert werden kann. Die Mitgliederversammlung kann auch gezielte Arbeitsaufträge an den Vorstand stellen. Die Entschlüsse der Mitgliederversammlung stellen somit die Legitimation und die Arbeitsgrundlage des Vereins und seines Vorstands dar. In der Regel kommt die Mitgliederversammlung ein- bis zweimal im Jahr zusammen, wobei darauf geachtet wird, dass die Termine möglichst so gelegt werden, dass sie sich mit dem Besuch weiterer IJK-Veranstaltungen (z.B. IJK-Forum) verbinden lassen und so möglichst viele Vereinsmitglieder die Chance und einen zusätzlichen Anreiz haben, persönlich an der MV teilzunehmen. Die Mitgliederversammlung von KommunikationsKultur e.V. ist öffentlich, das heißt jede(r) Interessierte kann an ihnen teilnehmen. Ein Stimmrecht besitzen jedoch nur Vereinsmitglieder. Die Teilnahme an Abstimmungen ist nur durch persönliche Anwesenheit möglich. Zwar ist eine Stimmrechtsübertragung für Beschlussfassungen nicht explizit in der Satzung ausgeschlossen, die Mitgliederversammlung hat aber einen entsprechenden Entschluss gefasst.

Eine exakte Definition der Zusammensetzung, Aufgaben und Funktionen der Mitgliederversammlung ist § 8 der Vereinssatzung zu entnehmen.