Der KommunikationsKultur e.V.

Vereinsorgane

Vereinsorgane

Der Vorstand

Der Vorstand leitet den Verein. Dabei hat er immer den Vereinszweck und die Vereinsinteressen im Blick. Der Vorstand übernimmt die Aufgabe der Geschäftsführung und sorgt dafür, dass die Vereinssatzung eingehalten wird. Im Alltag sieht das vor allem so aus, dass die Vorstandmitglieder sich um die Anliegen der Mitglieder kümmern, über Finanzierungen von Förderanträgen entscheiden, Veranstaltungen des Vereins organisieren und durchführen sowie Marketing, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Der Vorstand des KKe.V. besteht aus insgesamt vier Mitgliedern. Die ersten beiden Vorsitzenden sowie der Schatzmeister oder die Schatzmeisterin bilden meist aktive Studierende des IJK, die nah an der Uni und dem aktuellen Studierendenleben sind. Der Schatzmeister bzw. die Schatzmeisterin kümmert sich hauptverantwortlich um die Kassenführung des Vereins. Der Beisitzer ist ein Alumnus bzw. erfahreneres Vereinsmitglied, welches vor allem unterstützend und beratend tätig ist und sich insbesondere um die Vernetzung der Vereinsmitglieder sowie Veranstaltungen für die Alumni des IJK kümmert. Die einzelnen Vorstandsmitglieder werden alle zwei Jahre gewählt.

Aisha Gaisreiter

1. Vorsitzende

Julius Meyer-Rohen

2. Vorsitzender

Karen Wöhler

Schatzmeisterin

Nico Spreen

Beisitzer

Das Kuratorium

Das Kuratorium unterstützt den Vereinsvorstand als beratendes Gremium bei der Vereinsführung (beispielsweise bei der Ausgestaltung des Vereinsprogramms). Im Sinne eines gegenseitigen Austauschs wird der Kuratoriumssprecher zu den Vorstandsitzungen eingeladen und nimmt an ihnen mit beratender Stimme teil. Umgekehrt nimmt mindestens ein Vorstandsmitglied an den jeweiligen Kuratoriumssitzungen teil. Die erarbeiteten Ergebnisse werden jeweils der Mitgliederversammlung präsentiert. Weitere Einzelheiten zur Arbeitsweise um dem Selbstverständnis des Kuratoriums sind in der Geschäftsordnung des Kuratoriums sowie in der Vereinssatzung (§12) festgehalten.

Das sechsköpfige Kuratorium wird auf Vorschlag des Vorstands von der Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von je vieren Jahren gewählt. Dabei setzt sich das Kuratorium vorzugsweise aus Ehemaligen zusammen, um Ideen und Ansprüche der Ehemaligen möglichst in institutionalisierter Form an den Vorstand herantragen können.

Da die Arbeitsfähigkeit des Gremiums Vorrang gegenüber seiner darüber hinaus repräsentativen Funktion haben sollte, zeichnen sich alle Kuratoriumsmitglieder auch durch eine besondere Erfahrung und eine große Verbundenheit mit dem IJK aus.

  • Nico Spreen (Kuratoriumssprecher)
  • Jacqueline Gosslar (Stellvertretende Kuratoriumssprecherin)
  • Agnes Fleischer
  • Daniel Possler
  • Marcel Semmler
  • Simon Weigold

Die Mitgliederversammlung

Die Mitglieder-versammlung

Als oberstes Organ der Willensbildung kommt der Mitgliederversammlung (MV) eine besondere Bedeutung innerhalb des KommunikationsKultur e.V. zu. Sie legt die Richtlinien für die Tätigkeit des Vereins fest und behandelt grundsätzliche Fragen und Angelegenheiten von KKeV.

Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehören:

  • die Wahl des Vorstandes, der Kassenprüfer/-innen sowie der Kuratoriums-Mitglieder
  • Genehmigung des Haushaltsplans,
  • Kontrolle und Entlastung des Vorstands sowie
  • Beschlussfassungen über
  • die vom Vorstand vorgeschlagene Höhe der Mitgliedsbeiträge,
  • Satzungsänderungen,
  • die Auflösung des Vereins.

(vgl. Auszug dazu auch §8 der Vereinssatzung)

Die in diesem Plenum diskutierten und verabschiedeten Dinge sind von höchster Bedeutung für die Arbeit des Vereins. Zum einen präsentiert der Vorstand hier den Vereinsmitgliedern den aktuellen Stand seiner Arbeit und legt Rechenschaft über sein Handeln ab. Zum anderen werden zukünftige Projekte und „nächste Schritte“ vorgestellt, über die dann im Plenum diskutiert werden kann. Die Mitgliederversammlung kann auch gezielte Arbeitsaufträge an den Vorstand stellen. Die Entschlüsse der Mitgliederversammlung stellen somit die Legitimation und die Arbeitsgrundlage des Vereins und seines Vorstands dar. In der Regel kommt die Mitgliederversammlung ein- bis zweimal im Jahr zusammen, wobei darauf geachtet wird, dass die Termine möglichst so gelegt werden, dass sie sich mit dem Besuch weiterer IJK-Veranstaltungen (z.B. IJK-Forum) verbinden lassen und so möglichst viele Vereinsmitglieder die Chance und einen zusätzlichen Anreiz haben, persönlich an der MV teilzunehmen. Die Mitgliederversammlung von KommunikationsKultur e.V. ist öffentlich, das heißt jede(r) Interessierte kann an ihnen teilnehmen. Ein Stimmrecht besitzen jedoch nur Vereinsmitglieder. Die Teilnahme an Abstimmungen ist nur durch persönliche Anwesenheit möglich. Zwar ist eine Stimmrechtsübertragung für Beschlussfassungen nicht explizit in der Satzung ausgeschlossen, die Mitgliederversammlung hat aber einen entsprechenden Entschluss gefasst.

Eine exakte Definition der Zusammensetzung, Aufgaben und Funktionen der Mitgliederversammlung ist § 8 der Vereinssatzung zu entnehmen.