Vereinsorgane

Der Vorstand

Der Vorstand von KKeV ist ehrenamtlich tätig und setzt sich aus drei Mitgliedern des Vereins zusammen, die von der Mitgliederversammlung für die Amtszeit von 2 Jahren gewählt werden. Der Verein ging dazu über, dieses Amt vorzugsweise mit Studierenden zu besetzen, da in den Vorstandsalltag auch viele administrative Arbeiten fallen, die von Personen, die bereits im Berufsleben stehen, nur schwer zu leisten sind. Bei der Vereinsführung wird der Vorstand (z.B. bei der Ausgestaltung des Arbeitsprogramms des Vereins) durch das Kuratorium beratend unterstützt. Der Kuratoriumssprecher wird zu den Vorstandsitzungen eingeladen und nimmt mit beratender Stimme an ihnen teil. Umgekehrt nimmt mindestens ein Vorstandsmitglied an den jeweiligen Kuratoriumssitzungen teil. So wird die Kommunikation zwischen der Mitgliederversammlung, dem Vorstands und dem Kuratoriums sichergestellt.

Mitglieder des Vorstands

Zur Zeit führen hauptverantwortlich die Geschäfte des Vereins:

Simon Weigold, 1. Vorsitzender (alleinvertretungsberechtigt)

Melissa Klotz, 2. Vorsitzende (alleinvertretungsberechtigt)

Jan Eiden, Schatzmeister

Beisitzer des Vorstands:

Kathrin Zenke

Ruth Rottwitt

Die genaue Definition der Aufgaben und Funktion des Vorstands finden Sie in § 10 der Vereinssatzung.

Das Kuratorium

Das Kuratorium unterstützt den Vereinsvorstand als beratendes Gremium bei der Vereinsführung (beispielsweise bei der Ausgestaltung des Vereinsprogramms). Im Sinne eines gegenseitigen Austauschs wird der Kuratoriumssprecher zu den Vorstandsitzungen eingeladen und nimmt an ihnen mit beratender Stimme teil. Umgekehrt nimmt mindestens ein Vorstandsmitglied an den jeweiligen Kuratoriumssitzungen teil. Die erarbeiteten Ergebnisse werden jeweils der Mitgliederversammlung präsentiert. Weitere Einzelheiten zur Arbeitsweise um dem Selbstverständnis des Kuratoriums sind in der  Geschäftsordnung des Kuratoriums sowie in der Vereinssatzung (§12) festgehalten.

Das sechsköpfige Kuratorium wird auf Vorschlag des Vorstands von der Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von je vieren Jahren gewählt. Dabei setzt sich das Kuratorium vorzugsweise aus Ehemaligen zusammen, um Ideen und Ansprüche der Ehemaligen möglichst in institutionalisierter Form an den Vorstand herantragen können.

Da die Arbeitsfähigkeit des Gremiums Vorrang gegenüber seiner darüber hinaus repräsentativen Funktion haben sollte, zeichnen sich alle Kuratoriumsmitglieder auch durch eine besondere Erfahrung und eine große Verbundenheit mit dem IJK aus.

Mitglieder des Kuratoriums

Im Kuratorium engagieren sich:

Christopher Buschow

Alexander Roth

Daniela Schlütz

Linda Thye

Anna Heidenreich

Tobias Schaeffer

Die genaue Definition der Aufgaben und Funktion des Kuratoriums finden Sie in  § 12 der Vereinssatzung.

Die Mitgliederversammlung

Als oberstes Organ der Willensbildung kommt der Mitgliederversammlung (MV) eine besondere Bedeutung innerhalb des KommunikationsKultur e.V. zu. Sie legt die Richtlinien für die Tätigkeit des Vereins fest und behandelt grundsätzliche Fragen und Angelegenheiten von KKeV.

Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehören:

  1. die Wahl des Vorstandes, der Kassenprüfer/-innen sowie der Kuratoriums-Mitglieder
  2. Genehmigung des Haushaltsplans,
  3. Kontrolle und Entlastung des Vorstands sowie
  4. Beschlussfassungen über
    • die vom Vorstand vorgeschlagene Höhe der Mitgliedsbeiträge,
    • Satzungsänderungen,
    • die Auflösung des Vereins.

(vgl. Auszug dazu auch §8 der Vereinssatzung)
Die in diesem Plenum diskutierten und verabschiedeten Dinge sind von höchster Bedeutung für die Arbeit des Vereins. Zum einen präsentiert der Vorstand hier den Vereinsmitgliedern den aktuellen Stand seiner Arbeit und legt Rechenschaft über sein Handeln ab. Zum anderen werden zukünftige Projekte und „nächste Schritte“ vorgestellt, über die dann im Plenum diskutiert werden kann. Die Mitgliederversammlung kann auch gezielte Arbeitsaufträge an den Vorstand stellen. Die Entschlüsse der Mitgliederversammlung stellen somit die Legitimation und die Arbeitsgrundlage des Vereins und seines Vorstands dar. In der Regel kommt die Mitgliederversammlung ein- bis zweimal im Jahr zusammen, wobei darauf geachtet wird, dass die Termine möglichst so gelegt werden, dass sie sich mit dem Besuch weiterer IJK-Veranstaltungen (z.B. IJK-Forum) verbinden lassen und so möglichst viele Vereinsmitglieder die Chance und einen zusätzlichen Anreiz haben, persönlich an der MV teilzunehmen. Die Mitgliederversammlung von KommunikationsKultur e.V. ist öffentlich, das heißt jede(r) Interessierte kann an ihnen teilnehmen. Ein Stimmrecht besitzen jedoch nur Vereinsmitglieder. Die Teilnahme an Abstimmungen ist nur durch persönliche Anwesenheit möglich. Zwar ist eine Stimmrechtsübertragung für Beschlussfassungen nicht explizit in der Satzung ausgeschlossen, die Mitgliederversammlung hat aber einen entsprechenden Entschluss gefasst.

Eine exakte Definition der Zusammensetzung, Aufgaben und Funktionen der Mitgliederversammlung ist § 8 der Vereinssatzung zu entnehmen.