Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit

KommunikationsKultur e.V. ist seit Ende 1998 durchgehend wegen der Förderung von Berufsbildung (Nr. 5 der Anlage 7 EStR) als gemeinnützig anerkannt.


Welchen Vorteil haben Sie dadurch?

Finanzielle Spenden bzw. der Gegenwert von Sachspenden an KommunikationsKultur e.V. sind bis zur Höhe von insgesamt 5 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuer abzugsfähig (§ 10b EStG).

Für Spenden von Unternehmen gibt es eine alternative Grenze von 2 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben (§ 10b EStG).

An KommunikationsKultur e.V. gezahlte Mitgliedsbeiträge sind gemäß § 10b EstG und §9 Nr. 3 KStG ebenfalls abziehbar.

Wir verschicken die Spendenquittungen unmittelbar nach Eingang der Spenden. Spendenbescheinigungen für die Mitgliedsbeiträge werden einmal jährlich versendet.